Mediation in Wien – mit Alexandra Pichler

Ihr redet über dasselbe. Und kommt trotzdem nicht zueinander.

Eine Nachricht reicht, und der Streit beginnt von vorn. Beim nächsten Treffen nehmt ihr euch vor, sachlich zu bleiben – bis wieder ein Satz fällt, der alles kippen lässt. Wenn ihr allein nicht weiterkommt, kann ein begleiteter Rahmen helfen.

Als eingetragene Mediatorin unterstütze ich euch dabei, eure Anliegen auszusprechen, einander wieder zuzuhören und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Ich leite das Gespräch und achte auf die Beteiligung aller. Welche Vereinbarungen ihr treffen möchtet, entscheidet ihr selbst.

Wir treffen uns am Karlsplatz in Wien oder nach Absprache online. In einem ersten Gespräch klären wir, ob Mediation für eure Situation geeignet ist.

Scheidung

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Familie

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Erbe

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Unternehmen

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Nachfolge

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Scheidung ✳︎ Familie ✳︎ Erbe ✳︎ Unternehmen ✳︎ Nachfolge ✳︎

Scheidungsmediation: Wie geht unser Leben jetzt weiter?

Die Trennung ist ausgesprochen. Aber wer bleibt in der Wohnung? Wie teilen wir die Ferien mit den Kindern auf? Und wie sprechen wir über Geld, ohne sofort wieder bei alten Verletzungen zu landen?

In der Scheidungsmediation sortieren wir die anstehenden Themen: Wohnen, Vermögen, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht. Ihr entwickelt Vorschläge und prüft, was für euren künftigen Alltag tragfähig sein kann. Rechtliche Fragen und die Umsetzung einer Vereinbarung werden mit entsprechender juristischer Beratung geklärt.

Familienmediation: Was steht wirklich zwischen uns?

Ein abgesagter Sonntagsbesuch wird zum Grundsatzstreit. Die Frage, wer sich um die Eltern kümmert, endet in gegenseitigen Vorwürfen. In Familien steckt in einer kleinen Alltagsszene manchmal sehr viel gemeinsame Geschichte.

Wir geben den unterschiedlichen Sichtweisen Raum und klären, welche Erwartungen, Grenzen und Bedürfnisse bisher zu wenig ausgesprochen wurden. Daraus können konkrete Absprachen entstehen – zwischen Paaren, Eltern und erwachsenen Kindern oder in einer Patchworkfamilie.

Erbrechtsmediation: Wenn an Dingen eine Geschichte hängt.

Für eine Person ist das Elternhaus eine Immobilie. Für eine andere der Ort ihrer Kindheit. Und während über Zahlen gesprochen wird, steht unausgesprochen im Raum: „Ich war doch diejenige, die sich all die Jahre gekümmert hat.“

In der Erbrechtsmediation besprechen wir die Fragen zur Aufteilung ebenso wie die persönlichen Anliegen dahinter. So könnt ihr unterschiedliche Möglichkeiten abwägen und an einer gemeinsamen Regelung arbeiten. Die rechtliche und steuerliche Prüfung erfolgt durch die zuständigen Fachleute.

Unternehmensmediation: Wieder arbeitsfähig werden.

Zwei Gesellschafter stimmen sich nur noch über ihre Mitarbeitenden ab. In der Nachfolge möchte die nächste Generation gestalten, während die bisherige Führung kaum loslassen kann. Entscheidungen bleiben liegen, und die Spannung beschäftigt längst das ganze Team.

Als Mediatorin und Unternehmensberaterin unterstütze ich euch dabei, Zuständigkeiten, Interessen und Erwartungen zu klären. Wir arbeiten an Vereinbarungen, die euren weiteren Umgang miteinander konkret regeln können – bei Gesellschafterkonflikten, in Führungsteams oder bei einer Unternehmensübergabe.

Warum mir diese Arbeit persönlich wichtig ist.

Ich bin in einem Zuhause aufgewachsen, in dem häufig gestritten wurde. Als Kind suchte ich die Schuld bei mir. Diese Erfahrung hat mir gezeigt, wie viel ein Konflikt auch bei Menschen auslösen kann, die selbst gar nicht daran beteiligt sind.

Deshalb schaue ich in meiner Arbeit auch darauf, wen eure Auseinandersetzung mitbetrifft. Bei Eltern sind das besonders die Kinder. Im Unternehmen vielleicht die Mitarbeitenden, die zwischen zwei Seiten geraten. Diese Perspektive kann helfen, den Blick wieder auf das zu richten, was ihr für die Zukunft gestalten möchtet.

Ein klarer Rahmen für schwierige Gespräche.

Mediation ist freiwillig. Wir besprechen zu Beginn den Ablauf, die Kosten und die Regeln für unsere Zusammenarbeit. Alle Beteiligten können die Mediation beenden. Eine Einigung lässt sich nicht erzwingen.

Mit meiner Eintragung in die Liste des Bundesministeriums für Justiz sind gesetzliche Anforderungen verbunden:

  • Verschwiegenheit: Ich bin verpflichtet, Tatsachen aus der Mediation und die dazugehörigen Unterlagen vertraulich zu behandeln.

  • Qualifikation und Fortbildung: Die Eintragung setzt fachliche Qualifikation voraus. Hinzu kommen mindestens 50 Stunden Fortbildung innerhalb von fünf Jahren.

  • Haftpflichtversicherung: Vorgeschrieben ist eine Versicherung mit mindestens 400.000 Euro Deckung je Versicherungsfall.

  • Fristen: Bei Beginn und gehöriger Fortsetzung einer Mediation durch eine eingetragene Mediatorin greift die gesetzliche Fristenhemmung für die betroffenen Rechte und Ansprüche. Welche Fristen in eurem Fall erfasst sind, muss konkret geprüft werden.

Die Grundlage ist das Zivilrechts-Mediations-Gesetz. Im Erstgespräch können wir besprechen, welche Fragen vor einem gemeinsamen Termin noch geklärt werden sollten.

Zertifikate und Mitgliedschaften: Innermetrix, Robert Betz Transformation, Integral Life Coach, Österreichischer Bundesverband für Mediation
 

Der erste Schritt ist ein Gespräch.